Kleine Beteiligungen mit großer Wirkung. Über das Mezzanine-Beteiligungsprogramm des Bundes bieten die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften Start-ups und kleinen Mittelständlern neue Möglichkeiten der Eigenkapitalfinanzierung an.
Eigenkapital ist zur Finanzierung von Innovationen und des Marktzugangs für viele junge Unternehmen die Basis, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich zu entwickeln. Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer allerdings oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds aufgelegt. Seit März 2025 läuft das Förderprogramm Mikromezzaninfonds III.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
Beteiligungshöhe: maximal 100.000 Euro*, Folgebeträge bis zu 150.000 Euro möglich
*unterschiedlich nach Zielgruppe
WIE SIND DIE KONDITIONEN GESTALTET?
Laufzeit: 10 Jahre
Rückzahlung: nach dem 7. Jahr in 3 gleich hohen Jahresraten
Konditionen:
- Ergebnisunabhängige Vergütung: 11 % p.a. bezogen auf die Einlage. Dem Unternehmen wird ein Zinszuschuss in Höhe von 3 % p.a. der Einlage gewährt. Das heißt, das Unternehmen muss an das Mikromezzanininstitut nur eine ergebnisunabhängige feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a. bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage zahlen. Zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich.
- einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 % der Einlage, zahlbar bei Auszahlung
- variable Gewinnbeteiligung von maximal 2 % p.a. der Einlage
- Rückzahlung erfolgt in 3 gleich hohen Raten, erstmals nach sieben Jahren