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Bürgschaftsprogramm

Leasingbürgschaften für Leasinggesellschaften

  • Erweiterte Leasingbürgschaften: Bis zu 1,25 Mio. EUR für Unternehmen durch die bundesweiten Lösungen

Die neu aufgelegten, bundesweit einheitlichen Leasingbürgschaften ergänzen die Förderpalette der deutschen Bürgschaftsbanken um passgenaue Finanzierungslösungen für Leasinggesellschaften. Leasing-Finanzierungen für Unternehmen jeglichen Alters können bis zu einer Bürgschaftssumme von 1,25 Mio. EUR mit Bürgschaftsquoten von 50 oder 70 Prozent begleitet werden.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Beantragt werden kann die Bürgschaft über die Hausbank oder Sie stellen eine Finanzierungsanfrage auf dem Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken ein: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.

Kann man eine Bürgschaft nur ein Mal beantragen?

Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.