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Anfrage startenSERVICE & DOWNLOADS - FAQ
Finden Sie hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Bürgschaft. Sollten Sie nicht finden was Sie suchen, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren.
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.
Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn deren zu finanzierendes Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Beantragt werden kann die Bürgschaft über die Hausbank oder Sie stellen eine Finanzierungsanfrage auf dem Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken ein: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen.
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.
Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder einen Kreditnehmer (Kreditnehmereinheit) übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 2,0 Mio. Euro überschreiten darf.
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.
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